Richter am Bundesverfassungsgericht "Wir müssen überlegen, ob wir genug tun"

Christian Gottschalk und Nadia Köhler

Am höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe muss Ulrich Maidowski oft über die Zukunft von Flüchtlingen entscheiden. Nach unseren Regeln dürfen nicht alle in Deutschland bleiben. Viele Menschen müssen das Land wieder verlassen. Wir haben den Richter gefragt, ob das gerecht ist.

Herr Maidowski, warum dürfen nicht einfach alle Menschen nach Deutschland kommen, die wollen?
Ulrich Maidowski: Unser Parlament hat das so entschieden. Jeder Staat macht Regeln, wer auf seinem Staatsgebiet leben darf. Früher hat das ein Herrscher oder ein König bestimmt. Heute entscheidet ein Parlament, also die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die wir selber gewählt haben. Aber auch das Parlament darf nicht einfach so bestimmen. Es muss sich bei der Gesetzgebung an unsere Verfassung halten, an internationale Verträge wie das Genfer Flüchtlingsabkommen und auch an die Regeln der Europäischen Union. Als Verfassungsrichter überprüfe ich, ob unser Land mit den Menschen, die nach Deutschland kommen und hier bleiben wollen, so umgeht, wie es diese Regeln vorsehen.

Müssen wir wirklich unbedingt regeln, wer zu uns kommen darf und wer nicht? Würde Deutschland zusammenbrechen, wenn wir alle aufnehmen, die kommen?
Ulrich Maidowski: Darüber wird in Deutschland seit vielen Jahren heftig gestritten. Stellen wir uns eine Schule mit einem superguten Lehrer und ein paar nicht so guten Lehrern vor. Wenn die Schüler frei wählen dürften, würden sie alle zu dem einen super Lehrer gehen. Zu dem kämen dann auch die Schüler aller Nachbarschulen. Der tolle Lehrer hätte also plötzlich nicht mehr eine Klasse mit 25 Schülern, sondern mit 200. Sein Unterricht wäre dann wahrscheinlich nicht mehr so gut wie vorher. 200 Schüler würde er nicht schaffen. Übertragen in unsere Politik heißt das: Wenn alle Menschen, die Not leiden, zu uns kommen würden, wären das schon sehr, sehr viele. Vermutlich mehr, als wir schaffen könnten. Aber von dieser Situation sind wir im Moment weit entfernt. Wir und viele andere Länder in der Europäischen Union sind reich, so dass wir es uns leisten können, sehr vielen Menschen zu helfen. Trotzdem müssen wir regeln, wer wann und wie lange zu uns kommen darf. Denn der Satz „Alle, die wollen, dürfen kommen“ funktioniert in der Praxis nicht – auch wenn er mir eigentlich ganz gut gefällt.

Wonach entscheiden wir in Deutschland, wer bleiben darf und wer nicht?
Ulrich Maidowski: Nach unseren Regeln gibt es vor allem zwei Gründe, um Menschen aus anderen Ländern aufzunehmen. Erstens: Menschen, die wir in Deutschland brauchen, weil sie besondere Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Und zweitens: Menschen, die Schutz brauchen. Ein Inder, der sich sehr gut mit Computern auskennt, darf nach Deutschland kommen.

Aber ein Inder, dessen Vieh gestorben ist und der nichts mehr hat, um seine Familie zu ernähren, der darf nicht kommen?
Ulrich Maidowski: Ja, so sehen die Regeln aus. Wichtig ist aber: Ein Mensch, der in seiner Heimat zum Beispiel wegen seiner Religion oder seiner politischen Meinung verfolgt wird und keinen sicheren Platz zum Leben hat, darf bei uns um Schutz bitten.

Ist das gerecht?
Ulrich Maidowski: Jeder hat eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit. Darum frage ich lieber: „Ist das richtig so?“ Dürfen wir wirklich ganze Gruppen von Flüchtlingen ausschließen? Ist es richtig, dass sehr viele Menschen das Land wieder verlassen müssen, obwohl sie hier Schutz suchen? Tun wir wirklich genug, oder könnten wir nicht mehr machen? Vielleicht kann man den Menschen auch schon in ihrer Heimat helfen, damit sie gar nicht erst flüchten müssen. Darüber müssen wir alle gemeinsam nachdenken!

Ist es denn richtig, dass viele Flüchtlinge, die allein zu uns gekommen sind, ihre Familien nicht nach Deutschland holen dürfen?
Ulrich Maidowski: Diese schwierige Frage, ob und unter welchen Umständen etwa ein Kind, das hier lebt, seine Eltern nachholen darf, wird bald sicherlich auf meinem Schreibtisch landen. Eine fertige Antwort habe ich dafür nicht. So soll das auch sein als Richter; ich muss in jedem Fall ganz offen sein für alle Argumente und Ideen, die dem Gericht vorgetragen werden.

Fürchten Sie sich vor so einem Fall?
Ulrich Maidowski: Nein, eigentlich nicht. Das ist eine wichtige und spannende Frage. Ich schaue mir dann den Maßstab für das alles an – nämlich unsere Verfassung. Da steht drin: Familien werden beschützt. Aber da steht auch drin: Als Flüchtling hat man nur unter bestimmten Umständen das Recht, hierherzukommen. Und dann werde ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen diese Frage gut überlegt entscheiden. Aber wovor ich Angst habe, ist, dass nicht gründlich genug nachgedacht wird über diese Frage. Dass jeder eine ganz schnelle Antwort hat und deshalb mit denen, die eine andere Antwort richtig finden, gar nicht mehr spricht.

Haben Sie manchmal ein schlechtes Gewissen, nachdem Sie ein Urteil gefällt haben?
Ulrich Maidowski: Ich bemühe mich immer, so gründlich wie möglich zu arbeiten. Jedes Gesetz, das ich anwende, muss mit unserer Verfassung übereinstimmen. Trotzdem kann ich die Fälle, über die ich entscheide, nicht so leicht vergessen; viele Entscheidungen fallen mir nicht leicht. Oft habe ich Mitleid mit den Leuten. Es sei denn, sie beschwindeln mich. Also: Ich habe kein schlechtes Gewissen. Aber ein schlechtes Gefühl im Bauch, das habe ich manchmal sehr wohl.