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Klimaklagen Die Erde retten!

Tanja Volz

Gleich drei Klagen von Klimaschützern wurden diese Woche am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal hatten 32 Staaten in Europa vor Gericht verklagt. Sie wollten Europa zu mehr Klimaschutz zwingen. Außerdem warfen Schweizer Seniorinnen ihrer Regierung vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Und ein französischer Bürgermeister klagte ebenfalls gegen sein Heimatland.

Eine dieser Klagen hatte nun Erfolg, und zwar die der Schweizer Seniorinnen. Dies bedeutet: Zum Schutz der Menschenrechte sollten beispielsweise die klimaschädliche Abgase, wie etwa CO2, reduziert werden – zunächst betrifft das nur die Schweiz. Die beiden anderen Klimaklagen aus Portugal und Frankreich blieben vor Gericht erfolglos. Die Kinder und Jugendlichen etwa müssten zunächst ihr Heimatland verklagen – dies sei der gesetzlich richtige Weg, sagten die Richter.

Gewinnerinnen

Die nun erfolgreiche Klage war von den Schweizer Klimaseniorinnen eingereicht worden. Das ist ein Verein von mehr als 2000 Frauen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren. Die Frauen wurden von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützt. Die Gruppe beklagt „Versäumnisse der Schweizer Behörden“ beim Klimaschutz. Diese Versäumnisse würden ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen. Die Schweizer Regierung würde sich nur unzureichend bemühen, die weltweite Erderwärmung zu bekämpfen. Die Seniorinnen sagen, dass damit die Gefahr steige, dass sie bei einer Hitzewelle sterben könnten.

Verlierer

Diese Klage hatte viel Aufmerksamkeit erregt: Vor einigen Jahren schon hatten sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal 32 Staaten in Europa verklagt, und zwar nach den verheerenden Waldbränden in ihrem Land im Jahr 2017. Die Klage richtete sich eben nicht nur gegen Portugal, sondern auch gegen 31 weitere Staaten, alle EU-Länder sowie die Schweiz, die Türkei, Großbritannien und Russland – und wurde nun abgewiesen. Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, sagte nach dem Urteil, dass sie natürlich enttäuscht sei, aber der Sieg der Klimaseniorinnen ein Sieg für sie alle bedeute. Zudem hatte ein ehemaliger Bürgermeister der französischen Küstenstadt Grande-Synthe geklagt: Er warf seinem Heimatland vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun, um eine Überflutung seiner Stadt zu verhindern. Diese Klage wurde auch nicht anerkannt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Dieses Gericht kümmert sich um die Menschenrechte, damit sie in allen Ländern eingehalten werden. Die drei Gruppen von Klägern vor dem EGMR glauben, dass zu wenig getan wird, um den Klimawandel aufzuhalten, und damit würden die Regierungen gegen Menschenrechte verstoßen. Schließlich seien diese bedroht, wenn es etwa zu heiß und trocken ist. Die Urteile dieses Gerichts sind wirksam, doch manche Staaten, zum Beispiel die Türkei, halten sich nicht immer daran.