In der Europäischen Union (EU) müssen Lebensmittel geprüft und zugelassen werden – also ob sie etwa ungesund sind. Nach Mehlwürmern und Wanderheuschrecken dürfen nun auch Hausgrillen und die Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln verarbeitet werden. Man wird nun allerdings nicht losgehen und im Supermarkt Heimchen kaufen, wie die Hausgrille auch genannt wird. Vielmehr werden die Tiere als Pulver für die Verarbeitung in Lebensmitteln geliefert. Und es muss auch überall drauf stehen, wo das Pulver drin ist! Daher kann es nicht passieren, dass man Insekten isst, ohne es zu wissen. Die EU-Kommission stellt klar: „Jede und jeder kann selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft oder nicht.“ In der Zutatenliste muss dann auf dem Produkt stehen: „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“ oder „Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.
