Lieber Valentin,
diese Frage wird gar nicht so oft gestellt. Deshalb mussten die Experten der Bundesagentur für Arbeit erst einmal nachforschen, bis sie mir eine Antwort geben konnten: Es gibt nur wenige Berufe, für die du deutscher Staatsbürger sein musst, also einen deutschen Pass brauchst. Bei den meisten ist es egal, aus welchem Land du kommst.
Besondere Regeln gelten, wenn du für den deutschen Staat arbeiten und Beamter werden möchtest. Hierfür musst du einen Pass aus einem Land haben, das Mitglied in der Europäischen Union ist. Zum Beispiel Deutschland, Frankreich oder Dänemark. Wer aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommt, kann auch Beamter werden.
Unbedingt deutscher Staatsbürger musst du sein, wenn du bei deiner Arbeit Deutschland in einem anderen Land vertreten möchtest. Das machen zum Beispiel Botschafter. Sie leben im Ausland und sorgen etwa dafür, dass Deutschland gute Kontakte zu Politikern in den einzelnen Ländern hat.
Oder eben, wenn du Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden möchtest. Für die Kanzlerkandidaten gelten die gleichen Regeln wie für die Abgeordneten im Bundestag. Diese Politiker werden ungefähr alle vier Jahre von den Bürgern gewählt, um in der Hauptstadt Berlin ihre Interessen zu vertreten. Ihre Namen stehen am Wahltag auf langen Listen, und die Wähler können ein Kreuzchen bei dem Kandidaten machen, den sie in den Bundestag schicken möchten. Jeder, der auf dieser Liste steht, muss mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein. Das steht so in unserem Grundgesetz.
Diese Regeln gelten bei der Bundestagswahl übrigens auch für alle, die in Deutschland zur Wahl gehen wollen.