Tonaufnahmen aus Kinder- und Wohnzimmern können ausgewertet und für Werbung weiterverkauft werden. Laut dem Verein Digitalcourage stimmt jeder zu, der die Nutzungsbedingungen der Playstation-Software von Sony akzeptiert. Die Datenschützer von Digitalcourage aus Bielefeld kritisieren: „Sony räumt sich weitreichende Rechte an diesen Aufnahmen ein.“ Die Sprachaufnahmen würden ohne das Wissen der Anwender entstehen, kritisieren sie weiter. Denn: Wer liest sich schon komplett die Nutzungsbedingungen von Programmen durch, bevor er sie verwendet? Demnach kann Sony die Sprachaufnahmen nicht nur speichern, sondern auch zusammen mit anderen persönlichen Informationen weiterverbreiten und verkaufen. Sony selbst hat dazu bisher noch nichts gesagt.
Technisch ist vieles möglich. Aber nicht alles ist auch erlaubt, was die Technik kann. Datenschützer finden es zum Beispiel gar nicht gut, dass die Playstation 5 mithören und Gespräche sogar aufnehmen kann!
Sogar andere Spieler können mithören und alles aufzeichnen. Matthias Münzel, der Leiter des Games-Ressorts beim Bielefelder Studierendenradio, hat es selbst ausprobiert und sagt: „Weil die Gespräche, die ich online mitgehört habe, oft so intim waren, gehe ich davon aus, dass viele Spieler einfach nicht wissen, dass ihre Stimme gerade übertragen wird.” Auch das Design der Playstation scheint irreführend: Es kommt ein Warnhinweis auf dem Bildschirm, wenn das Mikrofon aus ist. Zudem leuchtet ein rotes Licht auf dem Controller, wenn die Sprachübertragung ausgeschaltet ist. Wenn man also alles so lässt, wie es vom Hersteller voreingestellt ist, dann ist das Mikrofon eingeschaltet. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was die europäische Datenschutzverordnung verlangt. Die Grundeinstellung von Geräten sollte so sein, dass persönliche Daten geschützt werden. Hier ist es genau umgekehrt.
Apps wollen viel von uns wissen!
Viele Apps auf dem Smartphone möchten Zugriff auf das Adressbuch, den aktuellen Standort, die Kamera und das Mikrofon haben. Ob Messenger wie Whatsapp, Tiktok, Instagram oder Snapchat – die meisten wollen Daten von uns sammeln, die sie weiterverkaufen können oder für gezielte Werbung verwenden können. Alle vier Apps sind ab einem Alter von 13 Jahren erlaubt. Manche Zugriffe auf persönliche Daten sind für die Funktion notwendig. Der Messenger braucht Zugriff auf die Kontakte, damit er die Namen anzeigen kann. Den Zugriff aufs Mikrofon benötigt der Dienst, damit man Sprachnachrichten aufnehmen kann, und auf die Kamera, wenn man Fotos direkt mit der App machen will. Aber die App muss nicht wissen, wo man gerade ist.
Tipps für mehr digitale Sicherheit
- Cookies: Im Internet begegnet man ihnen ständig. Cookies sind winzige Programme, die zum Beispiel Passwörter speichern können. Die meisten wollen aber vor allem Daten von uns sammeln. Tipp: nur technisch notwendige Cookies akzeptieren.
- Kamera: Den Zugriff auf die Kamera sollte man möglichst nur den Apps erlauben, bei denen man die Kamera unbedingt braucht.
- Mikrofon: Da es in der Theorie möglich ist, dass Apps Gespräche mithören, nur dann den Zugriff erlauben, wenn man das Mikrofon auch für Aufnahmen benötigt.
- Standort: Das geht eigentlich niemanden etwas an. Es sei denn, man verwendet eine App, die einem den Weg zeigt – beim Wandern, Radfahren oder wenn man mit dem Auto in den Urlaub fährt. Bei Navigations- Apps lässt sich der Zugriff auf den Standort kaum vermeiden.
- Datenschutz: Am besten mit einem Erwachsenen gemeinsam die Berechtigungen von Apps und Programmen anpassen. Diese findet man in den Einstellungen unter Datenschutz & Sicherheit – auf dem Smartphone, dem Tablet und dem Computer. Berechtigungen kann man ein- und ausschalten.